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   BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 313/80   

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https://dejure.org/1982,889
BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 313/80 (https://dejure.org/1982,889)
BAG, Entscheidung vom 24.02.1982 - 4 AZR 313/80 (https://dejure.org/1982,889)
BAG, Entscheidung vom 24. Februar 1982 - 4 AZR 313/80 (https://dejure.org/1982,889)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 38, 55
  • NJW 1982, 2792 (Ls.)
  • JR 1983, 220
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.01.1981 - 10/8b RAr 1/80

    Berufungsurteil - Urteilszustellung - Urteilsverkündung - Fachkammerprinzip -

    Auszug aus BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 313/80
    Zunächst führt der Senat aus, mit dem BSG (Urteil vom 22.1.1981, BSGE 51, 122) sei davon auszugehen, daß auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren grundsätzlich ein Urteil nicht mit Gründen versehen sei, wenn es erst später als ein Jahr nach seiner Verkündung den Parteien zugestellt worden ist.
  • BAG, 04.07.1978 - 1 AZR 301/77

    Kündigungsschutzprozess - Leitender Angestellter - Kündigung - Prüfung der

    Auszug aus BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 313/80
    Die dem BerGer. im allgemeinen Zivilprozeß gemäß § 539 ZPO eröffnete Möglichkeit der Zurückverweisung wegen eines dem erstinstanzlichen Gericht unterlaufenen wesentlichen Verfahrensmangels ist aber für das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren durch § 68 ArbGG ausdrücklich ausgeschlossen (vgl. BAGE 30, 360..).
  • BAG, 06.02.1958 - 2 AZR 493/57

    Gerichte für Arbeitssachen - Begründung der sachlichen Zuständigkeit -

    Auszug aus BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 313/80
    Lediglich die Anwendung von § 538 ZPO wird durch § 68 ArbGG nicht ausgeschlossen (BAGE 5, 139).
  • BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 484/93

    Anforderungen an den Klageantrag auf Feststellung des Fortbestandes des

    In der damit verwehrten Sachentscheidung über den von der Klägerin begehrten Anspruch ist eine Beschwer zu sehen (vgl. BAGE 38, 55 = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979; BGH Urteil vom 19. Oktober 1989 - I ZR 22/88 - NJW-RR 1990, 480, 481, m.w.N.; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 74 Rz 45).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Der Große Senat hat darauf hingewiesen, daß der Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht in ihrer Rechtsprechung zu den dem § 138 Nr. 6 VwGO entsprechenden Vorschriften des § 119 Nr. 6 FGO und des in der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit Anwendung findenden §§ 551 Nr. 7 ZPO im wesentlichen darin übereinstimmten, daß mit der Revision anfechtbare Urteile, deren Gründe erst nach der Urteilsverkündung schriftlich niedergelegt würden, dann als nicht mit Gründen versehen zu werten seien, wenn zwischen der Verkündung des Urteils und der Absetzung seiner Gründe bzw. der Übergabe des nachträglich vollständig abgefaßten Urteils an die Geschäftsstelle ein Zeitraum von einem Jahr und mehr liege (BFHE 151, 328 ; BAGE 38, 55 ; BAG, Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 228/86 - <BB 1987, 1394/1395>; BSG, Urteil vom 22. Mai 1984 - 10 RKg 3/83 - ).
  • BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist nur ein Berufungsurteil, das erst später als ein Jahr nach Verkündung den Beteiligten zugestellt wurde, als nicht mit Gründen versehen i.S. von § 551 Nr. 7 ZPO anzusehen (vgl. BAGE 38, 55, 57 = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979; BAGE 44, 323 = AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 228/86 - AP Nr. 6 zu § 2 ArbGG 1979; vgl. auch BSGE 51, 121 und BVerfGE 50, 278 [BVerfG 28.02.1979 - 1 BvR 111/75]).
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